Verhaltensregeln 

zur  Minimierung 
von Infektionsrisiken


  • Die Vorgaben des Parkbetreibers müssen eingehalten werden


  • Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. 


  • Geltenden Abstandsgebote (mindestens 2m, also eine gute Boardlänge) sind unbedingt einzuhalten. Zur Orientierung sind, wo immer es hilfreich ist, Bodenmarkierungen angebracht.

  • Das Betreten des Shops und des Gebäudes darf nur einzeln oder durch Personen, die miteinander verwandt sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben - ausnahmslos mit Mund- und Nasenschutz - erfolgen.