Verhaltensregeln
zur Minimierung
von Infektionsrisiken
- Die Vorgaben des Parkbetreibers müssen eingehalten werden.
- Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
- Geltenden Abstandsgebote (mindestens 2m, also eine gute Boardlänge) sind unbedingt einzuhalten. Zur Orientierung sind, wo immer es hilfreich ist, Bodenmarkierungen angebracht.
- Das Betreten des Shops und des Gebäudes darf nur einzeln oder durch Personen, die miteinander verwandt sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben - ausnahmslos mit Mund- und Nasenschutz - erfolgen.