WSC Beiträge     
  

Infos über unsere Beiträge 2011
(Stand 07.07.2011)
zum Download als PDF-Datei

 Personengruppen

Aufnahmegebühr einmalig (*1)

Grundbeitrag der Abteilungen

Abtl. Beitrag Wasserski und Wakeboard (*2)

Familienmitgliedschaft
Einzelmitgliedschaft (Erwachsene)
Einzelmitgliedschaft (bis 16 Jahre)
Fördermitgliedschaft (Einzelmitglied oder Familie)

 € 50,00 
 € 50,00 
 € 50.00 
 ohne
 

€ 20,00
 € 15,00 
  10,00 
  10,00 

 

 € 145,00 
 € 115,00 
    85,00 
    85,00 

 

Aufnahmegebühren

  • (*1) Die Aufnahmegebühr entfällt bei Jugendlichen, die einen Ferienkurs besucht haben und ein Mono-Sportgerät (Wakeboard, Trickski, Slalomski) beherrschen. Damit unterstützt der Verein die Nachwuchsgewinnung.

Beiträge

  • Jedes Mitglied ab 14 Jahren soll für den Verein 5 Arbeitsstunden pro Jahr leisten. Jede nicht erbrachte Arbeitsstunde wird dem Mitglied mit 8.00 Euro belastet. Bei Familien muss ein Elternteil keine Arbeitsstunden leisten.
  • (*2) Bei Vereinseintritt ab dem 1.09. eines Jahres reduziert sich der Jahresbeitrag um die Hälfte

Läuferlizenzen

  • Für alle Läufer/Rider, die in der Saison zwei oder mehr Wettkämpfe besuchen, übernimmt der Verein die Lizenzgebühren. Wer weniger Teilnahmen zu verzeichnen hat oder seine Lizenz überhaupt nicht nutzt, trägt die Gebühren selbst. Für nachzureichende Meldungen erhebt der DWWV derzeit einen Aufschlag von je 5,-- EUR. Diesen trägt der Läufer/Rider (ausgenommen im Laufe der Saison eingetretene Neumitglieder).

 Startgeld-/Wettkampfbezuschussung

  • Bezuschussung  je nach Beschlusslage

Sonstiges:

  • Kostenloses Training für alle Mitglieder, z.Zt. 2 Std./Woche Wasserski und Wakeboarding
  • Kostenlose Teilnahme am Wasserskifrühstück
  • Bezuschussung von Trainingslagern je nach Beschlusslage
  • Bei Umwandlung einer Einzelmitgliedschaft in eine Familienmitgliedschaft wird keine erneute Aufnahmegebühr berechnet.

Aufnahmeanträge und Satzungen im Download auf unseren Internet Seiten.

Die angebotenen Leistungen sind freiwillige Leistungen des WSC Mannheim-Rheinau-See e.V. und können durch Vorstandsbeschluss jederzeit geändert, bzw. ausgeschlossen werden.